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05.10.2018

Anklage wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung erhoben

Saarbrücken (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen den 22-jährigen Deutschen R. und den 20-jährigen serbischen Staatsangehörigen J. wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags

und schwerer Körperverletzung Anklage zum Landgericht – Jugendkammer – Saarbrücken erhoben.
Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 16.06.2018 zwischen den Diskotheken „Soho“ und „Modul“ in der Kaiserstraße in Saarbrücken den zu diesem Zeitpunkt 35-jährigen B.K. so schwer mißhandelt zu haben, dass dieser sich seitdem im Wachkoma befindet und aller Voraussicht nach dauerhaft ein Schwerstpflegefall bleibt.
Der Geschädigte war Türsteher in der Diskothek „Blau“ in Saarbrücken und soll dem Angeschuldigten R. einige Wochen vor der Tat dort den Einlass verwehrt haben. Der Angeschuldigte R. soll hierüber verärgert gewesen sein. In der Nacht vom 15. auf den 16.06.2016, also kurz vor der Tat, sollen der Geschädigte und der Angeschuldigte R. in der Diskothek „Seven“ in Saarbrücken wieder aufeinander getroffen sein, wobei der Angeschuldigte R. den Geschädigten wegen des Geschehens an der Diskothek „Blau“ verbal aggressiv angegangen sein soll.
Die Situation soll nun durch Dritte entschärft worden sein, wobei der Angeschuldigte R. durch einen Dritten aber schon ausdrücklich auf den Umstand hingewiesen worden sein soll, dass der Geschädigte eine Kopfverletzung habe und deshalb weitere Verletzungen für diesen gefährlich sein könnten.
Tatsächlich war dem Geschädigten aufgrund einer früheren Verletzung bereits eine künstliche Schädelplatte implantiert worden.
Am Morgen des 16.06.2018 sollen der Geschädigte und der Angeschuldigte R. nochmals zufällig am Beethovenplatz zusammengetroffen sein, wobei der Angeschuldigte R. sich gegenüber dem Geschädigten wieder aggressiv verhalten haben soll. Der Geschädigte soll nunmehr genervt reagiert und dem Angeschuldigten R. einen Schlag versetzt haben, wodurch dieser leicht verletzt worden sein soll.
Hiernach soll der Angeschuldigte R. sich in eine in der Nähe befindliche Shisha-Bar begeben haben, um Unterstützer zu gewinnen, um sich an dem Geschädigten zu rächen. Er soll hier dann mehrere Personen einschließlich des Angeschuldigten J. rekrutiert haben. Beide Angeschuldigte sowie weitere Begleiter sollen den Geschädigten schließlich vor der Diskothek „Soho“ angetroffen haben, woraufhin es dort zu einer Schreierei gekommen sein soll. Auf Intention der dortigen Türsteher sollen der Geschädigte und die Personengruppe um die Angeschuldigten sich ein Stück entfernt haben.
Als nun der Geschädigte aufgrund eines Gesprächs mit einem Dritten, der habe schlichten wollen, abgelenkt gewesen sein soll, soll der Angeschuldigte R. dem Geschädigten mit Faust oder Ellenbogen mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte soll deshalb sofort bewusstlos zu Boden gegangen sein.
Gleichwohl soll nunmehr der Angeschuldigte J., dem die Vorverletzung des Geschädigten genauso wie dem Angeschuldigten R. bekannt gewesen sein soll, dem bewusstlos am Boden liegenden Geschädigten ebenfalls mit voller Wucht einen Fußtritt gegen den Kopf versetzt haben.
Der Geschädigte soll infolge des Geschehens eine lebensbedrohliche Kopfverletzung erlitten haben. Die Angeschuldigten sollen auch den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Anschließend entfernten sich die Angeschuldigten unerkannt. Sie konnten erst im Zuge polizeilicher Ermittlungen identifiziert und aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken am 11.07.2018 festgenommen werden. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Zum Vorwurf haben sie sich nicht geäußert. Die Beweisführung soll durch Zeugen und Sachverständige erfolgen.

Presse Staatsanwaltschaft Saarbrücken