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03.10.2018

Bundespolizei Trier vollstreckt 70. Haftbefehl im Grenzgebiet zu Luxemburg

Trier/Luxemburg (red/boß) Am Montagnachmittag nahm eine Streife der Bundespolizei im Stadtgebiet Trier einen 29-jährigen Deutschen fest. Gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier vor.

Wegen Trunkenheit im Verkehr hatte das Amtsgericht Trier den Mann zu einer Geldstrafe von 12.278 Euro verurteilt. Der Festgenommene konnte die geforderte Summe in Höhe von 12.278 Euro nicht entrichten, so dass er eine 120 Tage lange Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Trier verbüßt.

Hintergrund:
Dies war der 70. Haftbefehl, den die Bundespolizei Trier seit Januar 2018 im Grenzgebiet zu Luxemburg vollstreckte. An der Landgrenze des Bundeslandes Rheinland-Pfalz zum Nachbarstaat Luxemburg auf einer Länge von 117 km sowie im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern nimmt die Bundespolizei Trier grenzpolizeiliche Aufgaben wahr.