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21.06.2018

Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Schusswaffengebrauch durch einen Polizeibeamten in Prüm

Prüm/ Trier (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen Streifenbeamten der Polizeiinspektion Prüm ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Der Polizist hatte bei einem Einsatz am 21.06.1018 im Prümer Bahnhofsviertel von der Schusswaffe Gebrauch gemacht (input berichtete). Weiterhin hat sie gegen den 45 Jahre alten Syrer, der bei dem polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt wurde, ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Syrer lebt bereits seit mehreren Jahren in Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft Trier teilt zum Tathergang folgendes mit:
Am Vormittag des 21.06.2018 begab sich eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm aufgrund eines telefonischen Hinweises zu dem Parkplatz eines Supermarkts in der Bahnhofstraße in unmittelbarer Nähe des Prümtalradweges. Dort solle sich im Bereich des Radweges eine verdächtige Person aufhalten, die einen Zaunpfahl mit sich führe und auffällig umherlaufe.
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll die verdächtige Person die beiden Polizeibeamten, nachdem diese sie angesprochen hatten, unvermittelt mit dem Zaunpfahl attackiert haben. Hierbei erlitt einer der beiden Beamten Verletzungen im Bereich des Armes und der Schulter. Der von den Schlägen getroffene Beamte soll in dem Kampfgeschehen seine Dienstwaffe gezogen und einen Schuss abgegeben haben, der den Angreifer im Bereich des Oberschenkels verletzte. Der Angreifer befindet sich derzeit in stationärer ärztlicher Versorgung im Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen soll dieser psychisch erkrankt sein.
Gegen den Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, in dessen Rahmen insbesondere zu prüfen sein wird, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat. Der Beamte wurde aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandelt. Gegen den 45-jährigen Syrer wird wegen des Angriffs mit dem Holzpfahl wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Etwaige der Polizei bislang nicht bekannte Zeugen des Tatgeschehens werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm, Tel. 06551-9420, zu melden.
Presse STA Trier