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19.06.2018

Die von Unwettern betroffenen Orte im Eifelkreis sollen nicht im Stich gelassen werden

Bitburg-Prüm (red/boß/jk) Reißende Fluten, weggespülte Autos, vollgelaufene Wohnungen: Zahlreiche Ortschaften im Eifelkreis wurden Anfang Juni durch die Unwetter verwüstet. Zweimal musste Landrat Dr. Joachim Streit

den Katastrophenalarm ausrufen. Besonders betroffen sind Kyllburg und Dudeldorf.
In der Stadt Kyllburg brachte Starkregen den Korlesbach innerhalb weniger Minuten zum Überlaufen. Große Erdmassen wurden weggespült und Kanalrohre freigelegt. Zwölf Häuser mussten evakuiert werden, weil ein Kanalbauwerk oberhalb einer Straße einzustürzen drohte.
In Dudeldorf kam es zweimal zu Überflutungen. Über Stunden flossen große Wassermassen durch die Straßen, sogar Autos wurden wie Spielzeug gegen die Häuser gedrückt.
Aufgrund der Ereignisse machten sich Landrat Dr. Joachim Streit, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz, Staatssekretär Randolf Stich und ADD Präsident Thomas Linnertz vor Ort ein Bild von den katastrophalen Schäden.
Landrat Dr. Streit empfahl zeigte sich erschüttert von den Schäden, war aber gleichzeitig beeindruckt von der großen Nachbarschaftshilfe beim Aufräumen und Beseitigen der Schäden. Er dankt allen Einsatzkräften sowie den Bürgerinnen und Bürgern für ihre unermüdliche Bereitschaft, anderen zu helfen.
Zudem empfahl er, die festgelegten Einkommensgrenzen zur Bewilligung von Finanzhilfen höher anzusetzen. Am 13. Juni hatte die Landesregierung bekannt gegeben, dass sie für Privatpersonen rund 3,5 Millionen Euro als Soforthilfe bereitstellt.
Das Land leistet somit keinen Schadensersatz, es ist eine Förderung, auf die kein Anspruch besteht.
"Allerdings werden nicht so viele in den Genuss kommen, wie wir Geschädigte haben, da das Land Einkommensgrenzen festlegt, um Finanzhilfe zu erhalten, welche bei 19.200 Euro für den Einzelhaushalt und bei rund 42.000 Euro bei einem Vierpersonenhaushalt liegen. Diese Einkommensgrenzen sind nicht aufgehoben; man müsste sie nach oben anpassen. Beides gilt auch für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Hier müsste es Förder-, Zins- und Hilfsprogramme der Investitions- und Strukturbank geben", so Streit. Die Modalitäten zur Beantragung dieser Sofortnothilfe befinden sich in der Abstimmung. Zurzeit ermitteln die Orts- und Verbandsgemeinden die Höhe der Schäden, die wahrscheinlich in die Millionen gehen.

Der Kreistag stellt 50.000 Euro für private Haushalte bereit, die Kreissparkasse Bitburg-Prüm und die Bitburger Braugruppe spenden jeweils 25.000 Euro.
Neben der Bereitstellung von 50.000 Euro durch den Eifelkreis haben das Deutsche Rote Kreuz und der Eifelkreis Bitburg-Prüm für die betroffenen Menschen der Unwetterkatastrophe ein Spendenkonto eingerichtet. Die genauen Modalitäten der späteren Vergabe werden den Ortsgemeinden bzw. der Bevölkerung noch mitgeteilt.
Es kann gespendet werden auf eines der nachfolgenden Konten beim DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm e.V.:
- Kreissparkasse Bitburg-Prüm, IBAN: DE59 5865 0030 0008 0509 99; BIC: MALADE51BIT
- Volksbank Eifel eG, IBAN: DE29 5866 0101 0002 0470 05; BIC: GENODED1BIT

Wichtig ist, bei beim Verwendungszweck das Stichwort „Unwetterkatastrophe Eifelkreis“ anzugeben. Nähere Informationen erteilt der DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm e.V.

Presse Kreisverwaltung