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12.06.2018

Aktualisiert: Polizeibeamter mit Messer erheblich verletzt - 23-jährigen Konzer in Psychiatrie

Trier/Konz (red/boß) Am Montagnachmittag, 11. Juni 2018, kam es zu einem Messerangriff auf einen Beamten des Polizeipräsidiums Trier. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hielt sich der Polizist

gegen 16 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang des ehemaligen Polizeipräsidiums in der Südallee auf. Dort näherte sich ihm ein 23-jähriger Mann und versetzte ihm völlig unvermittelt und ohne jeden Anlass einen wuchtigen Stich mit einem ca. 18 cm langen Küchenmesser in den Oberkörper.
Der Beamte wurde erheblich, aber nicht lebensgefährlich verletzt und befindet sich in ambulanter medizinischer Behandlung. Unmittelbar nach der Attacke lief der Beschuldigte davon, konnte jedoch von einem weiteren Beamten, der sich vor Ort befand, noch auf dem Parkplatz festgenommen werden.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Kreis Trier-Saarburg. Er leidet nach den bisherigen Erkenntnissen an einer psychischen Erkrankung. Bei seiner Vernehmung hat er den Messerangriff eingeräumt und zum Motiv angegeben, er habe zuvor Stimmen gehört, er werde von der Polizei verfolgt.
Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet. Aufgrund der hohen Gefährlichkeit des gegen den Oberkörper des Beamten gerichteten Messerangriffs hält sie es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dem Beamten eine tödliche Verletzung beizubringen.
Da der Angriff nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen völlig überraschend kam und der Beamte infolgedessen keine Abwehrmöglichkeit hatte, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der dringende Verdacht einer heimtückischen Tatbegehung. Die Ermittlungen dauern an.
Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt werden. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten beauftragt werden.

Nachtrag der Staatsanwaltschaft:
Einstweilige Unterbringung des Beschuldigter in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet
Der 23-jährige Mann, dem vorgeworfen wird, am gestrigen Montag einen Polizeibeamten auf dem Parkplatz vor dem ehemaligen Polizeipräsidium in der Südallee in Trier mit einem Messer attackiert und erheblich verletzt zu haben, wurde am heutigen Nachmittag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt.
Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Gegen ihn besteht der dringende Verdacht des – heimtückisch begangenen - versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand besteht Grund zu der Annahme, dass der Beschuldigte, der an einer psychischen Erkrankung leidet, im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit handelte.
Die Ermittlungen dauern an. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wird insbesondere die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu klären sein. Hierzu wird ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden.

Presse Staatsanwaltschaft Trier