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12.06.2018

Schlag gegen die Drogenszene in Luxemburg - vier Festnahmen

Luxemburg (red/boß) Eine Patrouille hielt sich am Montagabend im Bahnhofsviertel der Hauptstadt auf, als sie auf das auffällige Benehmen eines Mannes aufmerksam wurden. In dem Augenblick,

als er sich ausweisen sollte, führte er mehrmals deutliche Schluckbewegungen durch. Da der Tatverdächtige in der Drogenszene kein Unbekannter ist, lag der Verdachte nahe, dass er mitgeführte Drogen verschluckt haben könnte. Nach längerem Zureden öffnete er schließlich den Mund, wo sich ein Fremdgegenstand unter der Zunge befand. Um einen Fluchtversuch zu vermeiden wurde der Mann während der Kontrolle in Handschellen gelegt.
Ein weiterer Mann entledigte sich seinen Drogen, indem er hastig seine Taschen leerte. Die Beamten hatten dies jedoch bemerkt und konnten die weggeworfenen Drogen sichern. Auch dieser Mann wurde kurzzeitig und bis zum Eintreffen einer weiteren Patrouille in Handschellen gelegt.
Zwei weitere Männern in unmittelbarer Nähe konnten bei einem Drogendeal beobachtet werden. Als die zweite Patrouille eintraf, konnten der Käufer sowie Verkäufer kontrolliert und mit zur Dienststelle genommen werden. Somit wurden insgesamt vier Personen zum Polizeirevier verbracht.
Bei allen Beteiligten wurde eine Körperdurchsuchung durchgeführt. Bis auf den Käufer führten alle Drogen mit sich. Nebst Bargeld und Mobiltelefonen wurden 15 Gramm Kokain sowie 15 Gramm Heroin beschlagnahmt. Einer der Männer gestand zudem, dass er sich am Morgen Drogen ins Rektum eingeführt hatte. Eine Röntgenuntersuchung bestätigte um die 20 Fremdkörper. Die Staatsanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt und ordnete die Festnahme der drei Männer an. Sie wurden heute Morgen dem Untersuchungsrichter vorgeführt.

In der Nacht zum Montag wurde außerdem bei einer Verkehrskontrolle in Esch-Alzette ein Wagen mit zwei Insassen kontrolliert. Insgesamt 11 Kugeln Heroin mit einem Gesamtgewicht von ungefähr 56 Gramm wurden beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft wurde in Kenntnis gesetzt und ordnete die Festnahme des Fahrers sowie die Beschlagnahmung des Wagens an. Auch dieser Tatverdächtige wurde dem Untersuchungsrichter vorgeführt.