11.06.2018
OLG Köln zwingt Händler zur Rücknahme eines Diesels
Köln/Trier (red/boß) Das Oberlandesgericht Köln hat als erstes deutsches OLG einen ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier geführten Klageverfahren
zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 28.05.2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers, die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, hat das OLG Köln sogar ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt hat. Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.
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