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08.06.2018

Mordanklage gegen 24-jährigen Saarländer erhoben

Saarbrücken/Neunkirchen (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 24 Jahre alten Deutschen aus Neunkirchen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen Anklage

vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken – Schwurgericht -  erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten im Wesentlichen folgendes vor:
Anfang April 2018 soll seine 21-jährige Lebensgefährtin dem Angeschuldigten per WhatsApp das bestätigt haben, was dieser schon seit einiger Zeit vermutet hatte, nämlich,  dass sie sich in einen anderen Mann verliebt hatte. Er soll daraufhin beschlossen haben, sie deswegen zu töten.
Am 17.04.2018 soll der Angeschuldigte die Geschädigte per WhatsApp aufgefordert haben, zu ihm in die ehemals gemeinsame Wohnung zu einer Aussprache zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt soll er  seine spätere Tat bereits geplant haben, wobei sein gekränktes Selbstwertgefühl, Eifersucht und Rachsucht ihr gegenüber für ihre vermeintliche Untreue seine bestimmenden Tatmotive gewesen sein sollen.
Als seine Lebensgefährtin daraufhin gegen 16 Uhr in die Wohnung kam, soll der Angeschuldigte die Geschädigte auf den anderen Mann angesprochen haben und sie kurz danach - wie von Anfang an beabsichtigt - erwürgt haben.
Danach soll sich der Angeschuldigte mit einer Zeugin per Chat in Verbindung gesetzt haben, der er mitteilte, er habe die Geschädigte getötet. Er soll sie gebeten haben, die Polizei zu informieren. Den kurz darauf eintreffenden Polizeibeamten soll  er die Tür geöffnet und  ihnen mitgeteilt haben, dass er seine Freundin vor ca. 15 Minuten erwürgt habe. Die Polizeibeamten stellten keine Vitalzeichen an der Geschädigten fest. Infolge von Reanimationsmaßnahmen konnte zwar kurzfristig wieder ein Puls hergestellt werden, doch verstarb sie um 23.25 Uhr in der Intensivstation der Winterbergklinik an den infolge des Sauerstoffmangelschadens des Gehirns erlittenen schwersten Hirnverletzungen.
Der seit dem 18.4.2018 in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken befindliche, zur Tatzeit arbeitslose Angeschuldigte ist zwar polizeilich mehrfach auffällig geworden, aber nur wegen eines Steuerdelikts vorbestraft.
Er hat den äußeren Tatablauf eingeräumt und darüber hinaus angegeben, er habe der Geschädigten gleich von Anfang an gesagt, wenn sie ihn belüge, betrüge und fremdgehe, werde er sie umbringen. Den Vorsatz zur Tatbegehung habe er schon an dem Tag, als er von dem anderen Mann erfahren habe, gefasst und die Tat dann auch entsprechend seinem Vorsatz ausgeführt. Auf die Frage, ob es ihm etwas ausmache,  (vermutlich) einen Menschen getötet zu  haben, antwortete er, es mache ihm einfach nichts aus. Stolz sei er nicht darauf, aber es sei ihm halt egal. Es tue ihm allenfalls für die Schwester der Getöteten und deren Freund leid, die könne er gut leiden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird ungeachtet der Einlassung des Angeschuldigten im Rahmen der Hauptverhandlung insbesondere durch die gesicherten und ausgewerteten Chatverläufe wie auch auf der Basis der Feststellungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen ein Tatnachweis im Sinne der Anklage zu führen sein.

Quelle Staatsanwaltschaft Saarbrücken