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28.05.2018

Sohn erschossen - Staatsanwaltschaft klagt 65-Jährigen wegen Totschlags an

Saarbrücken (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 65 Jahre alten Deutschen aus Beckingen wegen Totschlags Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben.

Sie wirft dem Angeschuldigten vor, am 01.01.2018 in Beckingen in seinem Wohnhaus seinen 29-jährigen Sohn mit drei Schüssen getötet zu haben. 
Im Wesentlichen wird dem Angeschuldigten Folgendes zur Last gelegt:
Am 01.01.2018 gegen 13.30 Uhr soll der Sohn des Angeschuldigten gegen dessen Willen über den Balkon in dessen Wohnhaus im Beckinger Ortsteil Haustadt eingedrungen und in aggressiver Grundhaltung auf den Angeschuldigten zugegangen sein. Daraufhin soll der Vater mit einer Pistole der Marke Beretta im Kaliber 7,65 mm in Richtung des Geschädigten gedroht haben, um diesen von Handgreiflichkeiten abzuhalten. Das soll ihm auch gelungen sein.
Die Pistole soll  der Angeschuldigte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt vor der Tat in den Sachen seines Sohnes gefunden und für eigene Zwecke behalten haben, obwohl er keine Erlaubnis zum Besitz einer scharfen Waffe hatte. Der Angeschuldigte soll seinen Sohn aufgefordert haben, das Haus zu verlassen. Dieser soll sodann in das Obergeschoss gegangen sein, um eigene Sachen aus dem Haus mitzunehmen. Als er aus dem Obergeschoss die Treppe nach unten kam – wobei er in den Händen Spielekartons hielt - um das Haus entsprechend der Aufforderung seines Vater zu verlassen, soll der Angeschuldigte mit einem ersten Schuss in Richtung des Geschädigten geschossen und diesen in der Beckenregion getroffen haben.
Der Geschädigte soll daraufhin auf der Treppe zusammengesunken sein, woraufhin der Angeschuldigte in der Absicht, seinen Sohn zu töten, unmittelbar nach der ersten Schussabgabe noch zweimal in Richtung des Geschädigten schoss. Hierbei traf er mit einem Schuss das Herz des Geschädigten, wodurch dieser sofort noch auf der Treppe liegend  verstarb. Der dritte Schuss durchschlug den linken Lungenoberlappen.
Der Angeschuldigte ist nicht vorbestraft und auch sonst  polizeilich bisher nicht in Erscheinung getreten; er ist seit etwa 2006/2007 nicht mehr berufstätig. Vorher war er als Disponent bei einer Abfallentsorgungsfirma angestellt. Er stammt aus Beckingen-Haustadt und ist dort familiär verwurzelt. Er war in seiner Heimatgemeinde auf lokaler Ebene über viele Jahre politisch aktiv. So war er über einen längeren Zeitraum Ortsvorsteher, Mitglied des Orts- und Gemeinderates und Vorsitzender des Ortsverbandes einer Partei.
Der wegen der hier angeklagten Tatvorwürfe nicht in Untersuchungshaft befindliche Angeschuldigte ist im Wesentlichen geständig;  er bereut es, seinen Sohn getötet habe. Er sei verzweifelt gewesen, an einem Punkt angelangt gewesen, an dem er nicht mehr weitergewusst habe. Nach den Schüssen sei der Angeschuldigte in das Wohnzimmer „geflüchtet“, da er den Anblick seines leblosen Sohnes auf der Treppe nicht ertragen habe, und habe die „110“ gewählt.
Diese Einlassung stimmt zum Einen mit den  Ergebnissen der Obduktion des Getöteten wie auch mit dem Tatrekonstruktionsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes überein. Zum anderen passt sie auch zu den erhobenen Zeugenbeweisen, insbesondere zu den Zeugenaussagen der nächsten Familienangehörigen über die tatauslösenden Umstände. Seit Jahren schwelten - im Verhalten des Getöteten wurzelnde - innerfamiliäre Konflikte, die um die Weihnachtszeit 2017 für die Dauer mehrerer Tage eskalierten.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird im Rahmen der Hauptverhandlung daher insbesondere auch darüber zu befinden sein, ob vorliegend ein minder schwerer Fall des Totschlags gemäß § 213 StGB gegeben sein könnte.

Quelle Staatsanwaltschaft Saarbrücken