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24.04.2018

Vorläufiges Zelebrationsverbot für Ruhestandsgeistlichen im Bistum Trier

Trier/Köln (red/boß) Gegen einen seit dem Jahr 2010 im Bistum Trier lebenden Ruhestandsgeistlichen des Erzbistums Köln ist ein Zelebrationsverbot verhängt worden. Der Priester hatte in der Vergangenheit

immer wieder Messevertretungen in der Eifel übernommen, wo er auch wohnte (ausführlicher Bericht folgt)