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24.04.2018

Unterbringung in Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt

Trier/Wittlich (red/boß) Ein 90-jähriger Mann aus dem Raum Wittlich muss nun doch nicht in die Psychiatrie. Er hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Trier Revision eingelegt, so dass de Maßregel zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.

Hintergrund gemäß Anklageschrift:
Der 90-jährige Beschuldigte aus dem Raum Wittlich soll am 04. November 2016 nach einem Streit versucht haben, seine Lebensgefährtin zu töten. Dies im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit infolge bestehender Demenz. Zunächst soll er seine Lebensgefährtin gewürgt und anschließend mit einer Pistole bedroht habe. In der Folge konnte sie das Haus verlassen, als der Beschuldigte kurzzeitig von ihr abließ. Sodann schoss der Beschuldigte in Tötungsabsicht auf die fliehende Frau, verfehlte sie jedoch.
Der Beschuldigte suchte in der Folge seine Lebensgefährtin und begab sich dazu laut Antragsschrift zu einem Hausanwesen, in dem er sie vermutete. Er forderte den Anwohner des Hauses auf, seine Lebensgefährtin zu ihm zu schicken und bedrohte ihn dabei mit der Schusswaffe.
Schon im Mai 2015 und im Oktober 2016 soll der Beschuldigte – ebenfalls im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit - seine Lebensgefährtin mit dem Tode bedroht und gewürgt haben.
Des Weiteren wird dem Beschuldigten der Besitz diverser Schusswaffen und Munition vorgeworfen. Er ist nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
Der 90-jährige Beschuldigte ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Vorläufig festgenommen am 04.11.2016 befindet er sich seit dem 05.11.2016 ununterbrochen in einstweiliger Unterbringung.
Die Schwurgerichtskammer hatte mit Urteil vom 16. Mai 2017 die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Auf die Revision des Beschuldigten hin wurde das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier vom 16. Mai 2017 durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.