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23.04.2018

79 Beanstandungen bei der Schwerpunktkontrolle "Schwarzarbeit" durch den Zoll


Trier/Koblenz (red/boß) Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kürzlich eine bundesweite Schwerpunktprüfung durchgeführt. Dabei wurde das Bauhauptgewerbe

und hier besonders der Bereich Trocken – und Montagebau überprüft.
Bei der Prüfung wurden vom Hauptzollamt Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier mehr als 80 Bedienstete eingesetzt. Auf  52 Baustellen wurden 179 Arbeitgeber und 547 Beschäftige dieser Arbeitgeber überprüft.
Es wurden 79 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen.
In 40 Fällen gehen die Ermittler von Beitragsvorenthaltung nach § 266a Strafgesetzbuch aus,
bei 33 dieser Fälle liegt der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit vor.
Bei 20 Vorgängen ging es um den Verdacht, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den Mindestlohn nicht eingehalten wurden.
Des Weiteren wurden 13 Arbeitnehmer festgestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gleichzeitig auch Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen.