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17.11.2017

Vergewaltigung in der JVA Diez: Haftbefehl gegen Gefangenen und Ermittlungsverfahren gegen drei Bedienstete

Koblenz/Diez (red/boß) Die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Haftbefehl gegen den beschuldigten Gefangenen wegen des dringenden Tatverdachts

des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, der Vergewaltigung und der Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung erlassen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat weiterhin ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen drei Bedienstete der JVA Diez eingeleitet. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sollen sie eine vor Beginn eines jeden Besuchs vorgesehene gründliche körperliche Untersuchung des Gefangenen nicht durchgeführt haben. Hierdurch soll es dem beschuldigten Gefangenen möglich gewesen sein, den in der 1. Folgemitteilung erwähnten Kopf des Einwegrasierers sowie das Stichwerkzeug bei sich zu führen und im weiteren Verlauf gegen die Geschädigte einzusetzen. Gegen die Beamten besteht daher der Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen.