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16.11.2017

Vorwurf der Vergewaltigung in der JVA Diez auf versuchten Totschlag erweitert

Koblenz/Diez (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ihre Ermittlungen gegen den Beschuldigten aus der JVA Diez von Vergewaltigung zwischenzeitlich auf den Verdacht des versuchten Totschlags erweitert.
 
Nach den bisher geführten Ermittlungen erfolgte der Besuch der Geschädigten in der Justizvollzugsanstalt Diez, weil sie mit dem Beschuldigten die Modalitäten einer Trennung von ihm besprechen wollte. Nachdem der Besuch über etwa zwei Stunden hinweg ohne besondere Vorkommnisse verlaufen war, soll der Beschuldigte die Geschädigte zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben, was diese jedoch abgelehnt habe. Gleichwohl soll sie sich infolge einer Aufforderung des Beschuldigten auf seinen Schoß gesetzt haben. Der Beschuldigte soll daraufhin mit einem von ihm bei sich geführten Kopf eines Einwegrasierers die Unterhose der Geschädigten zerschnitten haben. Im Anschluss soll es zu der bisher schon verfahrensgegenständlichen Vergewaltigung gekommen sein.
Nachdem diese beendet war, soll der Beschuldigte die Geschädigte, die infolge des vorhergehenden Vorfalls ihre Trennungsabsichten bekräftigt hatte, zunächst gewürgt, sie dann geschlagen und ihr sodann eine Halskette abgerissen haben. Anschließend soll er mit dem Stichwerkzeug auf die Schläfe seiner Ehefrau, in deren Hals- und Brustbereich, in den Bereich des oberen Rückens sowie auf einen Arm eingestochen haben. Diese Handlungen bewertet die Staatsanwaltschaft Koblenz als versuchten Totschlag, wenngleich die Verletzungen zu keiner Zeit lebensbedrohlich waren.
Durch die weiteren Ermittlungen soll versucht werden, den Tathergang im Einzelnen und die genauen zeitlichen Abläufe - insbesondere die Dauer der Tathandlungen - zu rekonstruieren. Das Augenmerk wird dabei auch darauf zu richten sein, wie das Stichwerkzeug und der Kopf des Einwegrasierers in den Besuchsraum gelangt sind. Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen wird auch ein mögliches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten Dritter geprüft werden.

Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen einen 35 Jahre alten Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung. Der Beschuldigte ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Strafe wird derzeit in der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez vollstreckt. Dort wurde der Beschuldigte am 02.11.2017 von seiner Ehefrau und ihren beiden Kindern besucht. In dem Besuchsraum hielten sich zeitgleich weitere Häftlinge mit ihrem Besuch auf.

Presse Staatsanwaltschaft Koblenz