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17.11.2017

Tod eines Kindes in Kita Bad Breisig - Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben

Kobenz /Bad Breisig (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine Verantwortliche der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Bad Breisig Anklage wegen fahrlässiger Tötung zum Amtsgericht in Sinzig erhoben.

Mit der Anklageschrift wird der Angeschuldigten zur Last gelegt, am 08.05.2017 durch Fahrlässigkeit den Tod eines dreijährigen Jungen verursacht zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der verstorbene Junge den Turnraum der Kindertagesstätte in einem unbeobachteten Moment verlassen und war durch eine unverschlossene Tür in den Personalflur der Tagesstätte gelangt. Von hier soll er sich durch eine ungesicherte Außentür auf den Mitarbeiterparkplatz und von dort auf das Nachbargrundstück begeben haben, auf dem sich ein Gartenteich befindet. In diesen stürzte der Junge aus nicht mehr aufzuklärenden Gründen und verlor das Bewusstsein. Erst nach mehreren Minuten wurde er aufgefunden und zunächst reanimiert. Er verstarb noch am selben Tag in einer Kinderklinik.
Als Verantwortliche der Kindertagesstätte war die Angeschuldigte rechtlich zum Schutz der Kinder vor Gefahren verpflichtet. Die Anklage geht davon aus, dass sie zwar Anordnungen zu einer Aufsicht über die Kinder getroffenen hatte, diese jedoch nicht ausgereicht haben, um deren rechtlich gebotenen Schutz zu gewährleisten. Insbesondere war es nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht ausgeschlossen, dass Kinder unerkannt in den erwähnten Personalflur und von dort ins Freie gelangen konnten.
Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verschulden weiterer Personen haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Presse Staatsanwaltschaft Koblenz