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16.11.2017

Zoll entdeckt 89 Beanstandungen bei Prüfung Hotel- und Gaststättengewerbe

Koblenz (red/boß) Am 09. und 10. November haben mehr als 80 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Koblenz im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung an zwei Tagen Arbeitgeber

und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe verdachtsunabhängig geprüft.
Im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz wurden 672 Arbeitnehmer von 176 verschiedenen Unternehmen überprüft und 41 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden insgesamt 89 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Es handelt sich hierbei in 27 Fällen um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung und in 23 Fällen um den Verdacht, dass gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wurde. Es wurden elf Personen festgestellt, die nicht Besitz einer erforderlichen Arbeitserlaubnis waren, bzw. denen eine Arbeitsaufnahme nicht gestattet ist.
In 28 Fällen wurde festgestellt, dass die Arbeitnehmer im Leistungsbezug waren und ihre Arbeitsaufnahme nicht, oder nicht in erforderlichem Umfang angezeigt haben.