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10.10.2017

Eifelquerbahn wird nicht für kommunale touristische Zwecke aktiviert - Land prüft Projekt

Ulmen/Daun/Gerolstein (red/boß) Aus für die kommunale Aktivierung der Eifelquerbahn. Seit dem Jahr 2014 prüfte eine kommunale Arbeitsgruppe, inwieweit eine Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre

unter kommunaler Trägerschaft möglich wäre. Das Land hatte für die Instandsetzung der Infrastruktur eine Förderung von bis zu 85 % in Aussicht gestellt, sollten die Kommunen die Eifelquerbahn in ihre Verantwortung und Kostenträgerschaft übernehmen.
Nach eingehender Prüfung kommen die Anrainer-Kommunen zu der Erkenntnis, dass eine Übernahme der Eifelquerbahn in kommunale Verantwortung nicht möglich ist und übergaben dem rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretär Andy Brecht nach einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgruppe eine Resolution. Darin fordern die Landkreise und Verbandsgemeinden die Sanierung und Reaktivierung der Eifelquerbahn im Rahmen des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) im Rheinland-Pfalz Takt. Die notwendigen finanziellen Aufwendungen für die Streckensanierung zur rein touristischen Nutzung halten die Verantwortlichen gegenüber dem Steuerzahler für nicht vertretbar. Die Bürgermeister aus Gerolstein, Daun, Kelberg, Ulmen und Kaisersesch und die Landräte aus den Kreisen Vulkaneifel und Cochem-Zell weisen zudem auf die strukturelle Bedeutung der Querbahn als Verbindung zwischen Eifelstrecke und Rheinschiene hin und fordern gegenüber der Landesregierung die Angleichung der Lebensverhältnisse des ländlichen an den urbanen Raum. Das Land wird gebeten, zügig eine Entscheidung zu treffen, damit man mit Zukunftsplanungen für die Bahnstrecke beginnen kann.
Für den Zweckverband SPNV Nord, der für die Verkehrsbestellung verantwortlich ist, lägen die Kosten einer kompletten Reaktivierung mit 900.000 Fahrplankilometern im Rheinland-Pfalz Takt bei ca. 10 Mio. € / Jahr.
Staatssekretär Becht hatte Verständnis für die Belange der kommunalen Vertreter. Er sicherte zu, die Angelegenheit zügig zu prüfen. Er gab jedoch zu bedenken, dass auch von Landesseite haushaltrechtliche sowie beihilferechtliche Hürden bestünden. Das Land habe keine Möglichkeit, sich finanziell bei Projekten zu engagieren, für die ein volkswirtschaftlicher Nutzen nicht nachgewiesen werden kann. Dies sei jedoch das Ergebnis der letzten Untersuchungen zur SPNV-Reaktivierung der Eifelquerbahn gewesen. Man würde jedoch prüfen, ob gegebenenfalls Mittel der Bundes- für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stünden. Die DB Netz AG ist als Eigentümer der Strecke nach Kündigung des Pachtvertrags derzeit verantwortlich.