zurück 
20.07.2017

Verwaltungsgericht Koblenz: Recht auf Akteneinsicht für Tierschutzvereine

Koblenz/Bad Sobernheim (red/boß) In der Verhandlung am 19.07.2017 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wurde von den Richterinnen und Richtern grundsätzlich bestätigt, dass klageberechtige Tierschutzvereine

von der Behörde verlangen können, Einsicht in die Akten zu einem Tierversuchsgenehmigungsverfahren zu erhalten.
Der Verein Menschen für Tierrechte -Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V. hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, weil ihm das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Oktober 2016 verweigert hatte, Einsicht in zwei Anträge auf Tierversuchsgenehmigungen zu nehmen.
Das Gericht wies in der Verhandlung darauf hin, dass ein solches Einsichtsrecht für einen klagebefugten Verein grundsätzlich bestehe. Die Behörde müsse im Einzelfall entscheiden, ob bestimmte Teilinformationen wegen überwiegender Geheimhaltungsinteressen nicht zu geben seien. Hierbei müsse die Behörde abwägen zwischen Geheimhaltung und berechtigtem Informationsinteresse des Vereins. Der Verein müsse in der Lage sein, aus den Unterlagen die Rechtmäßigkeit des beantragten Tierversuchs zu beurteilen. In diesem Sinne haben sich Kläger und Beklagte auf Anraten des Gerichts geeinigt.
“Mit dem Ergebnis sind wir zufrieden. Wir sind sicher, dass wir in Zukunft vom LUA die Unterlagen erhalten werden, um Tierversuche auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen“, so Christiane Baumgartl-Simons, Vorsitzende des Vereins.
Das Tierschutzverbandsklagerecht ist in Rheinland-Pfalz seit April 2014 in Kraft (Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine, TierSchLMVG). Der Verein Menschen für Tierrechte-Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V erhielt im Februar 2016 die Anerkennung durch das Umweltministerium als mitwirkungsberechtigter und klagebefugter Verein. Im Oktober 2016 wurde dem Verein die Einsichtnahme in zwei Tierversuchsanträge verwehrt. Gegen den Bescheid des LUA legte der Verein Widerspruch ein, diesen wies das LUA im Januar 2017 zurück. Daraufhin klagte der Verein.

VG Koblenz