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24.05.2017

36-jährige Brandstifterin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Trier/Bitburg (red/boß) Die 3. Große Strafkammer heute eine 36-jährige Frau aus dem Raum Bitburg wegen besonders schwerer Brandstiftung und des versuchten Betruges.zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sachverhalt aus der Anklageschrift
Die 36-jährige Angeklagte lebt im Raum Bitburg. Ihr wird laut Anklage zur Last gelegt, am 26.10.2013 im Dachgeschoss des von ihr, ihren vier Kindern und ihrem damaligen Lebensgefährten bewohnten Hauses Umzugskartons in Brand gesetzt zu haben. Nachdem die Angeklagte das Anwesen verlassen haben soll, entwickelte sich das Feuer selbstständig weiter, führte zu einem Vollbrand des Obergeschosses und griff auf die angrenzende Scheune über. Nachdem eine Nachbarin das Feuer bemerkte, wurde die Feuerwehr verständigt, die ein Übergreifen auf die angrenzenden Gebäude
verhindern konnte. Der Eigentümerin des Hauses entstand ein Sachschaden in Höhe von 278.935,00 €, der durch ihre Versicherung reguliert wurde.
Am darauf folgenden Tag soll die Angeklagte – wie von vornherein beabsichtigt – ihrer Hausratversicherung den Schaden gemeldet und mit 71.495,22 € beziffert haben. Zahlungen von Seiten der Versicherung sind nicht erfolgt.
Die Angeklagte ist deutsche Staatsangehörige und bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.