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23.05.2017

64-jähriger Kassenbeamter der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wegen Untreue in 101 Fällen verurteilt

Trier/Bernkastel-Kues (red/boß) Die 3. Große Strafkammer am Trierer Landgericht hat heute einen 64-jährigen Angeklagten der Untreue in 101 Fällen schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Sechs Monate der Strafe gelten als vollstreckt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren hinsichtlich weiterer 108 Fälle wurde eingestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sachverhalt:
Dem 64-jährigen Angeklagten war im Tatzeitraum bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde-verwaltung Bernkastel-Kues angestellt.
In diesem Rahmen war er laut Anklage für die Führung der Kasse der Ordnungsbehörde zuständig. Dort gingen Geldbeträge für verschiedene Bereiche, wie beispielsweise Dauerparkplatzmiete, Fische-reibescheinigungen, Verwarngelder und Gebühren für Führerscheinangelegenheiten sowie erteilte Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse, ein.
Ihm wird vorgeworfen im Zeitraum von Dezember 2006 bis September 2011 weniger als die eingezahlten Beträge an die Zentralkasse abgeführt und den verbleibenden Teil unrechtmäßig für sich vereinnahmt zu haben. Zur Verschleierung der Fehlbeträge soll er diese als Rückbuchungen im Kassenbestand eingetragen haben.