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22.03.2017

Volltrunkene PKW-Fahrerin fuhr quer durchs Strafgesetzbuch

Thür/Mayen (red/boß) Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Widerstand, versuchte Körperverletzung und Beleidigung - das war schon eine ganze Menge auf einmal. Am 21.03.2017 um 14:10 Uhr teilte ein

Verkehrsteilnehmer der Polizei Mayen mit, dass man in der Fallerstraße in Thür einen Pkw gestoppt habe, dessen Fahrzeugführerin offensichtlich stark betrunken sei. Man habe ihr den Schlüssel bereits abgenommen, so dass sie nicht mehr weiterfahren könne.
Beim Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort stellte sich folgendes Bild dar: Mehrere Personen befanden sich am gemeldeten Fahrzeug, einem PKW Peugeot mit Neuwieder Kennzeichen, welcher vorne links und rechts frische Unfallspuren aufwies und stark beschädigt war. Die Fahrerin war ausgestiegen und musste, weil sie offensichtlich erheblich alkoholisiert war, von einem Passanten gestützt werden.
Nach Zeugenaussagen, Spurenlage und Beschädigungsmuster am PKW muss die Frau zuvor mindestens zwei Unfälle verursacht haben und anschließend geflüchtet sein. Eine Unfallstelle konnte lokalisiert werden. In der Fallerstraße in Thür war sie gegen eine Grundstücksmauer geprallt und einfach weitergefahren. Anschließend löste sich jedoch der beschädigte rechte Vorderreifen, sodass sie, bevor sie von den Zeugen gestoppt wurde, die letzten Meter ihrer Fahrt lediglich auf der Felge zurücklegte.
Die 45-jährige Fahrerin zeigte sich bei der Unfallaufnahme und den folgenden strafprozessualen Maßnahmen den Polizeibeamten gegenüber sehr unkooperativ, aggressiv und renitent. Die Beamten wurden von ihr beleidigt und sie leistete Widerstand gegen die Maßnahmen.
Der PKW wurde sichergestellt und abgeschleppt. Der Fahrerin wurde eine Blutprobe entnommen, ihr Führerschein beschlagnahmt und eine Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt.

Gegen die Frau wurden Strafverfahren eingeleitet wegen:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Versuchter Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten
- Beleidigung von Polizeibeamten

Da die Unfallstelle zu den Beschädigungen auf der linken Fahrzeugseite des PKW noch nicht gefunden werden konnte, werden potentiell Geschädigte gebeten, sich mit der Polizei Mayen unter Tel.02651/8010 in Verbindung zu setzen.

Presse Polizei Mayen