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22.02.2017

Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 mit Beamtenpensionsfonds teilweise verfassungswidrig

Koblenz/Mainz (red/boß) Das rheinland-pfälzische Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 ist wegen Überschreitung der Kreditobergrenze teilweise verfassungswidrig. Grund: Die Zuführung des Landes an den Finanzierungsfonds

für die Beamtenversorgung hätte nicht als Darlehen und damit als Investitionsausgaben qualifiziert werden dürfen.
Dies entschied und verkündete heute der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Geklagt hatte die CDU-Fraktion des Landtages mit einem sogenannten Normenkontrollantrag.
Rechtsmittel sind ausgeschlossen, so dass das Urteil als endgültig angesehen werden kann.
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) hat bereits angekündigt, die Altersversorgung für die Landesbeamten neu zu regeln. Weiter verlautete aus ihrem Ministerium, kein Beamter müsse sich Sorgen über die Pension machen.

Ausführliche Erklärung folgt in der Rubrik Polizei & Justiz