22.02.2017
Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 mit Beamtenpensionsfonds teilweise verfassungswidrig
Koblenz/Mainz (red/boß) Das rheinland-pfälzische Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 ist wegen Überschreitung der Kreditobergrenze teilweise verfassungswidrig. Grund: Die Zuführung des Landes an den Finanzierungsfonds
für die Beamtenversorgung hätte nicht als Darlehen und damit als Investitionsausgaben qualifiziert werden dürfen. Dies entschied und verkündete heute der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Geklagt hatte die CDU-Fraktion des Landtages mit einem sogenannten Normenkontrollantrag. Rechtsmittel sind ausgeschlossen, so dass das Urteil als endgültig angesehen werden kann. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) hat bereits angekündigt, die Altersversorgung für die Landesbeamten neu zu regeln. Weiter verlautete aus ihrem Ministerium, kein Beamter müsse sich Sorgen über die Pension machen.
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