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22.02.2017

Nach versuchtem Totschlag beantragt Staatsanwaltschaft Sicherungsverfahren

Saarbrücken/Sulzbach (red/boß) Gegen einen 27 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus Sulzbach hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken beim dortigen Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens

im Sicherungsverfahren beantragt. Ihm wird zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht zu haben, einen Menschen zu töten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten im Wesentlichen vor, sich am 24.10.2016 gegen 23:30 Uhr in die Wohnung des Geschädigten L. in der Sulzbachtalstraße in Sulzbach begeben zu haben.
Der Beschuldigte soll das Schlafzimmer des Geschädigten betreten und ihm mit einem kantigen Gegenstand, vermutlich einem Hammer, auf die linke Stirnseite, die Schädel-Haupt-Region und den Hinterkopf geschlagen haben. Das Opfer versuchte noch, seinen Kopf mit den Händen zu schützen, brach aber nach der Attacke zusammen.
In der Meinung, er habe den Mann getötet, soll der Beschuldigte die Wohnung verlassen haben. Der Geschädigte, bei dem nach sachverständigen Feststellungen Lebensgefahr bestand, wurde in die Winterbergklinik verbracht, wo er in einem kritischen Zustand zunächst sediert und dann operiert werden musste. Er erlitt drei Impressionsfrakturen, eine links frontal, eine frontotemporal und eine hochparietal, jeweils mit eingebluteten Hirnkontusionen und teilweise Hirnhauteröffnungen. Dazu kamen Verletzungen der Kopfschwarte, ein Monokelhämatom links sowie Frakturen im Bereich der linken Hand am Ring- und Kleinfinger.
Der Beschuldigte leidet an einer paranoiden Schizophrenie und war zur Tatzeit nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, so die Staatsanwaltschaft.
Der strafrechtlich noch nicht erheblich in Erscheinung getretene Beschuldigte war wegen massiver Drohungen gegenüber seinen Eltern bereits einmal nach dem Unterbringungsgesetz untergebracht. Er hat zum eigentlichen Tatgeschehen keine Angaben gemacht; er habe sich nur deswegen in die Wohnung des Geschädigten begeben, um dort Zigaretten zu holen. Sonst wisse er nichts, allerdings gebe es Momente, in denen jemand anderes über seinen Kopf bestimme.       
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte infolge seines Zustandes für die Allgemeinheit gefährlich ist und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Er befindet sich aufgrund Haftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken seit dem 25.10.2016  in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken.

Presse StA Saarbrücken