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21.02.2017

Drei Jahre und drei Monate Haft wegen Vergewaltigung

Trier (red/boß) Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Trier hat einen 20-jährigen Afghanen wegen Vergewaltigung, Bedrohung und schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes zu einer Jugendstrafe

von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Schläge durch den Angeklagten konnten dagegen nicht festgestellt werden.

Sachverhalt aus der Anklageschrift:
Der 20-jährige Angeklagte stammt aus Afghanistan. Er ist in Deutschland strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und befindet sich seit dem 04.06.2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte soll am 03.06.2016 einen 6-jährigen Zeugen auf seinem Fahrrad mitgenommen haben. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untergebracht. Am Ufer der Mosel soll er sich mit dem Zeugen an eine sichtgeschützte Stelle zurückgezogen haben, um sich dem Kind sexuell motiviert zu nähern. Bei der Tatausführung soll er den Zeugen festgehalten, geschlagen, ausgezogen und eine beischlafähnliche Handlung vollzogen haben. Nach der Tat soll der Angeklagte den Zeugen zum Schweigen über das Geschehene angehalten haben und in diesem Zusammenhang damit gedroht haben, ihn zu töten.