zurück 
03.11.2016

Leserservice: Start des elektronischen Rechtsverkehrs beim Amts- und Landgericht Trier

Trier (red/boß) Als erste Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz nehmen das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier im Rahmen eines Pilotprojektes am elektronischen Rechtsverkehr

für die ordentliche Gerichtsbarkeit in allen Verfahrensarten teil. Ausgenommen sind Grundbuchsachen und Verfahren, auf die die Strafprozessordnung oder das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Anwendung findet.
Seit dem 2.11.2016 ist es beim Amts- und Landgericht Trier deshalb möglich, in vielen Fachbereichen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen wirksam abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird so eine zeitgemäße, sichere und schnelle Alternative zur Kommunikation per Briefpost oder Telefax geboten.
Bereits zum 2. Januar 2017 werden die übrigen Amtsgerichte des hiesigen Landgerichtsbezirks folgen. Ab diesem Termin ist auch in Grundbuchsachen bei allen Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Trier - Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Bitburg, Daun, Hermeskeil, Prüm, Saarburg, Trier und Wittlich - der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Sukzessive werden die übrigen rheinland-pfälzischen Amts- und Landgerichte folgen. Zum 31. Dezember 2017 soll diese Einführung abgeschlossen sein, und der elektronische Rechtsverkehr bei allen Land- und Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz eingeführt sein.
Weitere Informationen zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Rheinland-Pfalz gibt es auf der Internetseite

https://jm.rlp.de/de/themen/digitale-welt/elektronischer-rechtsverkehr

Zu beachten ist, dass eine in dem einzelnen Verfahren nach den prozessrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Posteinreichung weiterhin notwendig ist. In diesen Verfahren können deshalb nur Rechtsanwälte elektronische Dokumente wirksam einreichen, nicht die Parteien selbst.
Zum Versand der elektronischen Dokumente muss der Absender entweder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (VPS) nutzen. Darüber hinaus bietet künftig auch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Rechtsanwälte das besondere Anwaltspostfach (beA) als Kommunikationsmedium für den elektronischen Rechtsverkehr an. Ein Versand per E-Mail über sonstige, herkömmliche E-Mail Anbieter ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs nicht zulässig. Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird außerdem eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über sogenannte Zertifizierungsdienstanbieter bezogen werden kann.

Presse Landgericht Trier