12.04.2012
Student bekommt zwei Jahre auf Bewährung wegen Überfall
Trier/D. (red/boß) Wegen schwerer räuberischer Erpressung ist ein 26-jähriger Student der Politikwissenschaften und der Japanologie aus Trier von der 3. Große Strafkammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aus der Anklageschrift: Dem 26-Jährigen wird vorgeworfen am 04.08.2011 gemeinsam mit einem weiteren Täter nachts um 01.30 Uhr eine junge Frau und einen jungen Mann in der Nähe der Kaiserthermen überfallen zu haben. Der mit einer Sturmhaube maskierte Angeklagte soll seine Tatopfer mit einer Softair-Pistole bedroht und sie hierdurch dazu gebracht haben, ihre Mobilfunktelefone herauszugeben. Er forderte sie auch auf ihre Portemonnaies herauszugeben, welche die Tatopfer jedoch nicht bei sich führten. Der ebenfalls maskierte Mittäter soll mit einem Messer gedroht haben. Nach Erlangung der Handys soll der Angeklagte zudem versucht haben, sich in den Besitz des Rucksackes des weiblichen Tatopfers zu bringen. In dem Rucksack befanden sich ein Laptop sowie der Reisepass der Zeugin. Der Angeklagte zerrte an dem Rucksack, aber die Zeugin setzte sich zur Wehr. Im Gerangel stürzte sie. Das männliche Tatopfer griff sodann in das Geschehen ein, was dazu führte, dass der Angeklagte von der Zeugin abließ und die beiden Täter mit den erbeuteten Handys flüchteten. Der in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er hat die Tat im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen eingeräumt. Er hat angegeben, es habe sich um eine „Spontanaktion“ gehandelt. Die Verwendung einer Waffe bestreitet der Angeklagte.
Presse Landgericht Trier |