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09.09.2010

Schluss mit dem Mief - Genehmigung für Klärschlammtrocknungsanlage Platten aufgehoben

Koblenz/Platten-D. (red/boß) Aufatmen im wahrsten Sinne des Wortes für die Bewohner des Ortes Platten. Da das Geruchsproblem rund um die Klärschlammtrocknungsanlage nicht durch einen neuen Abluftkamin gelöst werden kann, muss die Anlage endgültig stillgelegt werden.

Seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2009 führte eine Klärschlammtrocknungsanlage in Platten immer wieder zu Geruchsbeschwerden aus der Nachbarschaft. Wie ein Anfang dieses Jahres erstelltes Gutachten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zeigte, liegt die Ursache hierfür in den besonderen klimatischen Verhältnissen im Umfeld des Anlagenstandorts. Dort bildet sich in ca. 25 % der Nächte eines Jahres ein bis zu 80 Meter hoher Kaltluftsee, in dem die geruchsbeladene Abluft der Anlage gefangen bleibt. Bei der Auflösung dieses Kaltluftsees am Tag verfrachten Luftströmungen den Geruch dann in Richtung der bebauten Ortslage.
Die Anlagenbetreiberin wollte das Problem durch den Bau eines 61 m hohen Abluftkamins lösen, der die geruchsbeladene Abluft über den Kaltluftsee hinaus befördern sollte. Wie sich im Genehmigungsverfahren jedoch herausstellte, würde der Bau eines solchen Kamins die vorherige Änderung des für den Anlagenstandort geltenden Bebauungsplans voraussetzen. Die Ortsgemeinde Platten als Trägerin der kommunalen Planungshoheit war dazu jedoch nicht bereit. Sie verwies in ihrer Stellungnahme insbesondere auf die Auswirkungen des Kamins auf das Landschaftsbild und mögliche negative Auswirkungen auf ihrer weitere Entwicklung als Tourismusgemeinde.
Da sich somit keine technische Lösung für das Geruchsproblem realisieren lässt, hat die SGD Nord mit Bescheid vom 07.09.2010 die im Jahr 2008 erteilte Genehmigung für die Klärschlammtrocknungsanlage zurückgenommen. Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung waren die Interessen der Betreiberfirma am Erhalt ihrer Investition und der weiteren wirtschaftlichen Nutzung der Anlage mit den entgegenstehenden Interessen insbesondere der betroffenen Nachbarschaft und der Ortsgemeinde Platten abzuwägen.
Gegen die Ablehnung des Genehmigungsantrags für den geplanten Abluftkamin sowie gegen die Rücknahme der Genehmigung steht der Anlagenbetreiberin der Verwaltungsrechtsweg offen.