23.04.2024
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Anklagen zum Tötungsdelikt im Koblenzer Rotlichtmilieu vom 22.11.2023 erhoben


Koblenz (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 48 Jahre alten Bulgaren Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.

In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Bulgarin gemeinschaftlich grausam und aus niedrigen Beweggründen getötet (Mord) und zuvor die Verstorbene mit Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben. Dabei handelten sie gewerbsmäßig  und misshandelten das Opfer bei der Tat körperlich schwer. Laut Anklageschrift liegt ein besonders schwerer Fall der Zwangsprostitution vor. Tateinheitlich hierzu wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, ihr Opfer über mehrere Monate der Freiheit beraubt und während dieser Zeit den Tod des Opfers verursacht zu haben.
Nach dem Inhalt der Anklageschrift haben die beiden Angeschuldigten, die seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig sind, die Verstorbene mindestens über einen Zeitraum von April 2023 bis zum Versterben am 22.11.2023 in menschenverachtender Weise grausam zu Tode gequält, immer wieder massiv misshandelt und dabei den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen. Durch die fortwährenden Misshandlungen und wiederholten Erniedrigungen soll die Verstorbene gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution gezwungen worden sein. Die Einnahmen sollen die Angeschuldigten zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verwendet haben.
Darüber hinaus habe die Verstorbene das Wohnanwesen über den kompletten Tatzeitraum nicht verlassen dürfen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen der Angeschuldigten als gemeinschaftlich begangenen Mord in Tateinheit mit einem besonders schweren Fall der Zwangsprostitution sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
Die beiden Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden.

Az.: 2010 Js 74417/23
Presse Staatsanwaltschaft Koblenz - Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt