27.03.2024
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Im Namen des Volkes: Entscheidung im Nachverfahren über die Einziehung des "Cyberbunkers" rechtskräftig


Koblenz/Traben-Trarbach/Trier (red/boß) In dem Nachverfahren zur Einzeihung des Cyberbunkers vom TrabenTrarbach hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschluss vom 1. März 2024 die Entscheidung des Landgerichts Trier bestätigt.
 
In dem Nachverfahren, welches die Durchbrechung einer rechtskräftigen Einziehungsentscheidung erlaubt, hat sich die Eigentümerin des sogenannten Cyberbunkers gegen die rechtskräftige Einziehung des bereits im Jahr 2019 beschlagnahmten Grundstücks in Traben-Trarbach gewehrt und zur Begründung ausgeführt, sie sei unverschuldet nicht rechtzeitig am Verfahren über die Einziehung beteiligt worden.
Den Antrag hat die 2. Strafkammer des Landgerichts als unzulässig verworfen, weil die Antragstellerin bereits während des Ausgangsverfahrens ausreichend rechtliches Gehör erhalten hat. Die Beteiligung der Antragstellerin war schon in erster Instanz durch die Kammer geprüft und rechtskräftig abgelehnt worden. Begründet wurde die Ablehnung seinerzeit damit, dass eine Verfahrensbeteiligung auf Grund der Beteiligung von Strohleuten nicht ausführbar sei.
Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das Oberlandesgericht Koblenz nunmehr als unbegründet verworfen. Ein unumgänglich notwendiger Fall, der die Durchführung des Nachverfahrens erforderlich machen würde, sei nicht gegeben. Die Antragstellerin habe bereits in erster Instanz Gelegenheit gehabt, ihre Rechte auf Beteiligung als Eigentümerin geltend zu machen.
Für die Kontrolle Ihrer Einwendungen stünde ihr zudem der Zivilrechtsweg offen.

Presse Landgericht Trier - Az. 2a KLs 5 Js 30/15,