24.09.2009
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Jagd auf Galloway-Rinder - Ermittlungsverfahren gegen Schützen eingestellt


Koblenz/Andernach-Kell/D. (red) Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelte wegen einer angeblichen Treibjagd auf Galloway-Rinder in Andernach-Kell. Wie in der lokalen Presse berichtet, ist am 8.06.2009 ein seit einigen Tagen von seinem Hof abgängig gewesener, fast vier Jahre alter Bulle getötet worden.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Schützen eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen erschoss ein 40-jähriger Beschuldigter, der Jäger und ausgebildeter Metzger ist, den Bullen am 8.06.2009 in einer sog. Notstandsituation (Paragraph 228 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs): Der Bulle hatte bereits mehrere Weidezäune durchbrochen, Pferde und eine Zeugin angegriffen, bevor der von der Zeugin zur Hilfe gerufene Beschuldigte, der sich bei Abgabe der Schüsse selbst einem Angriff des Bullen gegenübersah, das Tier mit seiner Jagdwaffe erlegte. Daher kann der Beschuldigte weder wegen Sachbeschädigung noch wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden. Die Frage, ob der Schütze zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, also den Wert des Tiers ersetzen muss, war von der Staatsanwaltschaft nicht zu prüfen.

Der erlegte Bulle wurde auf einen Bauernhof verbracht, wo die Verarbeitung des Tiers begann. Unter anderem aus lebensmittelrechtlichen Gründen untersagte die Polizei den weiteren Fortgang der Verarbeitung und veranlasste die Verbringung des Rinds in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt. Strafrechtliche Relevanz hatten diese Vorgänge jedoch ebenfalls nicht, so dass insofern auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde